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   VG Augsburg, 26.04.2010 - Au 7 K 08.1761   

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VG Augsburg, 26.04.2010 - Au 7 K 08.1761 (https://dejure.org/2010,71181)
VG Augsburg, Entscheidung vom 26.04.2010 - Au 7 K 08.1761 (https://dejure.org/2010,71181)
VG Augsburg, Entscheidung vom 26. April 2010 - Au 7 K 08.1761 (https://dejure.org/2010,71181)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Entschädigung für ehrenamtliche Gemeinderatsmitglieder;Keine analoge Anwendung des § 3 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Satzung zur Regelung von Fragen des Gemeindeverfassungsrechts der Stadt ... vom 12. Juli 1972 auf Professoren der W-Besoldung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • VerfGH Bayern, 28.07.2008 - 25-VII-05

    Professorenbesoldung

    Auszug aus VG Augsburg, 26.04.2010 - Au 7 K 08.1761
    Der Kläger ist zwar als Professor in die Besoldungsgruppe der W-Besoldung eingruppiert, die nach der Intention des Normgebers geprägt ist durch feste, abgesenkte Grundgehälter, die durch variable leistungsorientierte Gehaltsbestandteile ergänzt werden, um dem Leistungsprinzip mehr als bisher Rechnung tragen zu können (dazu BayVerfGH vom 28.7.2008 - Vf. 25-VII-05).
  • VG Gießen, 08.12.2008 - 5 E 248/07

    Vereinbarkeit der W-Besoldung mit dem Alimentationsprinzip

    Auszug aus VG Augsburg, 26.04.2010 - Au 7 K 08.1761
    (1) Die Grundgehaltssätze der Besoldungsgruppen W 2 und W 3 gewährleisten eine noch amtsangemessene Alimentation (BayVerfGH vom 28.7.2008 - a.a.O.; a.A. VG Gießen vom 8.12.2008 - 5 E 248/07).
  • VGH Bayern, 02.10.2007 - 4 BV 07.77
    Auszug aus VG Augsburg, 26.04.2010 - Au 7 K 08.1761
    (2) Der Einwand, es sei kein Grund ersichtlich, wieso ein Professor auf Ausgleich seiner nachgewiesenen Verdienstausfälle keinen Anspruch haben sollte, verkennt, dass gerade nicht das Prinzip gilt, dass sämtliche finanzielle Nachteile auszugleichen sind (dazu BayVGH vom 2.10.2007 - 4 BV 07.77).
  • VG Augsburg, 26.04.2010 - Au 7 K 09.1564

    Ersatzleistungen für ehrenamtliche Gemeinderatsmitglieder

    Vielmehr ist er auch in diesem Fall nach der Schwerpunktbetrachtung (vgl. BayVGH vom 2.10.2007, a.a.O.) der Gruppe der Beamten zuzuordnen, die mangels Verdienstausfall im Hinblick auf ihre amtsangemessene Alimentation von vorneherein nicht zum Kreis der begünstigten Gruppen gehören, denen der Gesetzgeber Ersatzleistungen gewähren wollte (vgl. VG Augsburg, Urteil vom 26.4.2009, Az.: Au 7 K 08.1761 - noch nicht rechtskräftig - zum Fall eines Professors mit W-Besoldung).
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